FAQ Vielfalt in der Bundeswehr

Gleichstellungspolitik wird bei der Bundeswehr sehr ernst genommen. Das gilt unter anderem für die Selbstverständlichkeit der gleichen Bezahlung von Frauen und Männern, für gezielte Förderprogramme, für eine ministerielle Stelle, die sich mit Chancengerechtigkeit beschäftigt – bis hin zu verbesserten Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Dienst.

Vielfalt wird in der Bundeswehr gelebt. 2012 haben wir die Charta der Vielfalt unterzeichnet und uns damit selbst verpflichtet, die Toleranz, Fairness und Wertschätzung in der Truppe zu fördern. Frauen, Männer, Menschen mit Migrationsgeschichte, Trans- und Homosexuelle, Menschen mit Beeinträchtigungen, Ältere und Jüngere füllen die Bundeswehr mit Leben und sind wertvoller Teil der Streitkräfte. Kurz gesagt: Wir sind eine bunte Truppe und so vielfältig wie der Rest der Gesellschaft!
Denn die große Bandbreite an Erfahrungen und Fähigkeiten unterschiedlichster Menschen ist es, was die Bundeswehr stark macht. Um diese Stärke weiter auszubauen, fördern wir Vielfalt z.B. mit einem eigenen “Stabselement für Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion“, zivilen und militärischen Gleichstellungsbeauftragten sowie Schwerbehindertenvertretungen auf allen Ebenen.

Seit 2001 stehen Frauen und Männern bei der Bundeswehr genau dieselben Karrierewege offen: von der Mannschaftssoldatin bis zum höchsten Generalsrang.

Ja. Die Besoldung besteht in erster Linie aus dem Grundgehalt. Das Grundgehalt bestimmt sich nach dem jeweiligen Dienstgrad bzw. der jeweiligen Amtsbezeichnung und ist völlig unabhängig vom Geschlecht. Darüber hinaus werden noch sogenannte Erfahrungsstufen und Stellenzulagen gewährt, auch diese sind unabhängig vom Geschlecht. Gehaltsbeispiele für die verschiedenen Karrierewege in der Bundeswehr findest du in unseren Bezügebeispielen.

Egal ob Frau oder Mann, alle haben die gleichen Chancen und Pflichten bei der Bundeswehr. Den eigenen Status bzw. Dienstgrad muss sich jede_r unabhängig von ihrer/seiner geschlechtlichen Identität erarbeiten. Darum werden alle immer zusammen ausgebildet. Und es gibt für Frauen auch keine extra Ausbilderinnen. Die Auswahl der Ausbilder_innen erfolgt ebenfalls aufgrund ihrer Qualifikation, nicht aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität.

Die Bundeswehr bietet Eltern unter anderem flexible Arbeitszeitmodelle und Telearbeitsplätze, um Dienst und Familie besser vereinbaren zu können. Außerdem besteht die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen und Unterstützung bei der Kinderbetreuung zu erhalten, z. B. auch in bundeswehreigenen Kitas. Darüber hinaus gibt es mehr als 340 Eltern-Kind-Arbeitszimmer in der Bundeswehr.

Ja, die gesetzlichen Regelungen zur Elternzeit gelten uneingeschränkt auch bei der Bundeswehr. Alle Soldat_innen und zivilen Beschäftigten, die ihr Kind in den ersten Lebensmonaten nach der Geburt selbst betreuen und vorab mindestens 30 Stunden pro Woche gearbeitet haben, können Elternzeit und Elterngeld beantragen. Die genaue Höhe des Elterngeldes hängt dabei vom Nettoeinkommen ab. Für alle Fragen zu Elternzeit und Elterngeld haben alle Angehörigen der Bundeswehr die Möglichkeit der Beratung durch den Sozialdienst der Bundeswehr.

Unsere Tätigkeitsfelder sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Deren Erfüllung wird bei einer medizinischen Eignungsfeststellung vorab untersucht. Die Bundeswehr beschäftigt jedoch zahlreiche Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen – im zivilen und im militärischen Bereich. Zögere also nicht, dich trotz einer Beeinträchtigung zu bewerben.

 

Es werden grundsätzlich keine Unterschiede im Hinblick auf die sexuelle und geschlechtliche Ausrichtung aller zivilen und militärischen Angehörigen der Bundeswehr gemacht. Dabei ist die Truppe genauso bunt wie der Rest der deutschen Gesellschaft. Ob hetero-, homo-, bi- oder transsexuell – alle Bundeswehrangehörigen leisten täglich gute Dienste, etwa in der Verwaltung oder in den zahlreichen Auslandseinsätzen. Wie offen die einzelnen Menschen mit ihrer Sexualität umgehen, bleibt ihnen selbst überlassen.

Die deutschen Streitkräfte bekennen sich zu Toleranz und Vielfalt. Heute sind homosexuelle Soldat_innen selbstverständlicher Teil der Bundeswehr. Jegliche Benachteiligung aufgrund von sexueller Identität und Orientierung ist per Gesetz verboten. Das war jedoch nicht immer so. Homosexuelle Soldat_innen sind von der Gründung der Bundeswehr bis ins Jahr 2000 hinein systematisch diskriminiert worden. Deshalb werden die Betroffenen gesetzlich rehabilitiert und können auch eine finanzielle Entschädigung beantragen. Das erlittene Unrecht kann so zwar nicht ungeschehen gemacht werden. Aber vielleicht trägt ihre Rehabilitierung dazu bei, dass die Diskriminierten ihren Frieden mit der Bundeswehr machen können.

Ja. Die Bundeswehr ist genauso bunt wie die deutsche Gesellschaft und bietet Menschen jeglicher geschlechtlicher Identität die Möglichkeit, sich für unser Land einzusetzen. Alle Menschen haben bei uns die gleichen Chancen, es zählen Eignung, Leistung und Befähigung.

Soldat_in ist kein Job wie jeder andere. Um die Herausforderungen im Dienst meistern zu können, ist ein guter kameradschaftlicher Zusammenhalt extrem wichtig. Und den gibt es nur mit gegenseitigem Respekt und Verständnis – auch und gerade bei religiösen und kulturellen Unterschieden. Darum wollen wir bei der Bundeswehr für Soldat_innen aller Glaubensrichtungen und jeder Herkunft da sein und das Verständnis untereinander fördern. Für alle Fragen der ethnischen und kulturellen Zugehörigkeit, der Religion und Weltanschauung gibt es die Zentrale Ansprechstelle für den Umgang mit Vielfalt (ZAVi). Sie hilft weiter und vermittelt auch Bundeswehrangehörigen, die nicht zur evangelischen oder katholischen Kirche gehören, seelsorgerischen Beistand. Für jüdisch gläubige Bundeswehrangehörige gibt es seit Sommer 2021 die Jüdische Militärseelsorge.

Ja! Eine grundsätzliche Altersgrenze gibt es nicht mehr. So haben alle deutschen Staatsbürger_innen die Möglichkeit, in die verschiedenen militärischen Karrierewege einzusteigen. Jedoch muss ab „Ü40“ ein dediziertes Bedarfsverfahren durchlaufen werden.

Die Bundeswehr sucht immer fähige und gut ausgebildete Menschen! Du hast schon ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium, bist Geistes- oder Sozialwissenschaftler? Oder du hast eine Berufsausbildung im kaufmännischen, handwerklichen oder technischen Bereich? Oder du hast sogar schon einen Meisterbrief und suchst neue Herausforderungen? Dann kannst du als Seiteneinsteiger_in direkt in den militärischen oder den zivilen Bereich der Bundeswehr einsteigen. Es können aber auch Umschulungen in einen neuen (zweiten) Berufszweig oder -bereich realisiert werden. Für mehr Informationen kannst du gerne unsere Karriereberatung kontaktieren.

Tätowierungen sind erlaubt, sofern sie die Würde des Menschen nicht verletzen, keine diskriminierenden oder pornografischen Motive sowie keine Inhalte aufweisen, die den Werten und Normen des Grundgesetzes oder den strafrechtlichen Bestimmungen widersprechen. Bei besonderen Anlässen mit Außenwirkung dürfen die Soldat_innen aufgefordert werden, sichtbare Tätowierungen abzudecken.

Die Haartracht der Soldat_innen darf den vorschriftsmäßigen Sitz der Kopfbedeckung sowie die Funktionalität der militärischen Ausrüstung nicht behindern. Die Haare von Soldaten müssen kurz geschnitten sein. Soldatinnen können lange Haare tragen, müssen diese aber zu einem Zopf binden. Ohren und Augen dürfen nicht bedeckt sein. Das Haar ist so zu tragen, dass bei aufrechter Kopfhaltung Uniform- und Hemdkragen nicht berührt werden. Haarfärbungen/Tönungen, zu denen auch einzelne Haarpartien (z. B. Strähnen) zählen, dürfen nur dem Spektrum der natürlichen Haarfarben entsprechen. Starke Kontraste sind unzulässig.

Ja. Um Frauen und Männer gleichermaßen zu berücksichtigen, verwenden wir, soweit möglich, die weibliche und die männliche oder eine neutrale Form. Das schließt auch Berufs- und Funktionsbezeichnungen sowie die zivilen Amtsbezeichnungen mit ein. Die militärischen Dienstgrade werden nicht gegendert.

Den Dienst als Soldat_in in der Bundeswehr kann jede_r leisten, die/der die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, 18 Jahre und älter bzw. 17 Jahre alt ist und das Einverständnis der Eltern hat. Für eine zivile Karriere bei der Bundeswehr ist es unter Umständen möglich, auch beispielsweise mit EU-Staatsbürgerschaften bei der Bundeswehr tätig zu sein. Weitere Informationen gibt es bei der Karrierehotline.

  1. Du musst die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
  2. Du musst mindestens 17 Jahre alt sein und brauchst, bis du 18 bist, das Einverständnis deiner Eltern.
  3. Du musst mindestens die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.

Die Kooperation mit verbündeten Nationen wird für die Bundeswehr immer wichtiger. Auch in der Ausbildung, zivil wie militärisch, z.B. durch Exkursionen zu ausländischen und multinationalen Dienststellen und internationalen Einrichtungen oder gemeinsame internationale Übungen.

Die Karriereberatung der Bundeswehr unterstützt dich bei all deinen Belangen. Du kannst entweder das Kontaktformular ausfüllen oder die Karrierehotline anrufen.

Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

Wir verwenden Cookies, um die Reichweite und Attraktivität unseres Online-Angebots zu messen. Das sind Cookies, die für Statistikzwecke gesetzt werden. Sie können selbst entscheiden, ob Sie diese zulassen möchten. Ihre Einwilligung dazu können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Speichern Abbrechen Ja, ich bin mit allen Cookies einverstanden Datenschutzerklärung Alle Cookies ablehnen